Go Digital Förderung für KMU in Sachen „Digitale Markterschließung“ – bestenfalls für Website, Konfigurator, Google Jobs u.a.

News vom 18. Dezember 2020
Auf den Punkt:

Unternehmen, die eine neue Website planen oder die bestehende Website durch eine bestimmte Funktion ergänzen möchten, sollten prüfen, ob dieses Projekt vom BMWI mit bis zu 50% förderfähig ist.

Die Bundesregierung möchte Unternehmen in Deutschland zukunftsfähig machen, vor allem digital. Dazu wurde ein Förderprogramm zur „digitalen Markterschließung“ aufgelegt, dass Unternehmen ermutigen soll, zum Beispiel die eigene Website zu optimieren, auszubauen oder gänzlich neu zu gestalten und zu programmieren. Gefördert werden könnten dabei auch Online-Konfiguratoren, die Usern helfen, schneller zum Ziel zu kommen, mitunter Datenbanken und andere Digitalprojekte.

Punktmacher ist für dieses Förderprogramm autorisiert worden und kann für Projekte eine Förderung in Berlin beantragen. Bei einer Genehmigung können sich Unternehmen über Zuschüsse bis zu 50% der Gesamtprojektaufwendungen freuen.

 

Katharina Köhler, Online-Expertin und eine von mehreren Projektmanagerinnen für Website-Projekte bei Punktmacher GmbH.

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    Schnelle Prüfung, ob Sie förderfähig sind.
    Die Förderungen finden nicht mit dem Gießkannenverfahren statt. Und das ist gut so, denn es geht darum, gesunden Unternehmen dazu zu verhelfen, deren Chancen im Web zu verbessern und damit national und international zukunftsfähig zu machen. Die folgenden Vorgaben sind dabei zu erfüllen:

    • selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks
    • weniger als 100 Mitarbeiter
    • Vorjahresumsatz/Vorjahresbilanzsumme unter 20 Millionen Euro
    • Betriebsstätte oder Niederlassung liegt in Deutschland
    • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung muss gegeben sein
    • ausgenommen sind dabei u.a. Unternehmensberatungen, Ärzte, Architektur-Büros, Anwaltskanzleien sowie Steuerberatungsgesellschaften u.a.

    Bei einer konkreten Anfrage prüfen wir die Förderfähigkeit und stellen ebenfalls den Antrag. Von Unternehmen benötigen wir dann lediglich einige Angaben zu Wirtschaftlichkeit sowie einige Unterschriften.

     

    Hier ein Auszug realisierter Websites von Punktmacher
    – nicht gefördert, weil bereits vor der Autorisierung von Punktmacher programmiert:

    Aktuell laufende Projekte (Stand 12/2020): Wilmsen Architekten (Kalkar), Team Matthies (Tostedt), Jakob Zahntechnik (Gladbeck), Teegen Formenbau (Borken).

    Jeanette Skwara, Kreation bei Punktmacher GmbH

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      Aktualisierung 12/2020: Die Zeit für die Prüfung der Anträge liegt derzeit bei 12 Wochen und mehr. Vor Bewilligung darf mit dem Projekt nicht begonnen werden.

      News vom 18. Dezember 2020
      Auf den Punkt:

      Unternehmen, die eine neue Website planen oder die bestehende Website durch eine bestimmte Funktion ergänzen möchten, sollten prüfen, ob dieses Projekt vom BMWI mit bis zu 50% förderfähig ist.