DSGVOOOOOOOOO

André Brömmel, 22. November 2020
Auf den Punkt:

Seit Einführung der DSGVO haben Unternehmen, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, Konjunktur. Website-Betreiber, die sich bei der Umsetzung der DSGVO nicht sicher sind, sollten mindestens die für Außenstehende sichtbaren Mängel beheben, um Ärger zu vermeiden.

Warum die Website ein Einfallstor für eine Abmahnung ist und was Unternehmer tun können, um Ärger zu vermeiden.

Die Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU vereinheitlicht wird. Ihr Zweck ist der Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung des freien Datenverkehrs innerhalb des Europäischen Binnenmarktes. Viele Unternehmen sind mit den Vorgaben nicht vertraut und begehen mitunter einfache Fehler, die schon von Außen leicht zu erkennen sind.

 

 

Nach 2-jähriger Frist seit 25.05.2018 verbindlich

Mit der Einführung der DSGVO ist spätestens jedem Unternehmer klar geworden, dass die EU es ernst meint. Was zuvor schon lange galt (im Grunde seit dem 25.05.2016), ist nach der zweijährigen Frist seit dem 25.05.2018 verbindlich. Durch diese Verbindlichkeit drohen Abmahnungen. Die Suche nach Fehlern auf einer Website von Unternehmen ist einfach und schnell. Anzunehmen ist, dass weniger als 50% der Unternehmen die DSGVO vollumfänglich umgesetzt haben. Ein gefundenes Fressen für Unternehmen.

 

Die 7 häufigsten Gründe für eine Abmahnung

Tatsache ist, dass sich nachfolgende Fehler auf der Website des Unternehmens feststellen lassen, ohne das Unternehmen selbst besucht haben zu müssen. Dieser Umstand spricht dafür, vor allem die öffentlich zugänglichen Vorgaben einzuhalten. Diese Mängel zählen zu den häufigsten:

 

  1. Fehlende Datenschutzerklärung
  2. Einbindung von Google Fonts
  3. Fehlerhafte Einbindung von Google Analytics
  4. Facebook like- und share-Buttons
  5. Falsche Kontaktformulare
  6. Fehlender Hinweis auf Plugins
  7. Fehlerhaftes Impressum

 

100% Sicherheit kaum gegeben

Um o.g. Mängel zu 100% zu auszuschließen, ist nicht selten Rat von Anwalt und/oder Steuerberater nötig. Und ist einmal alles richtig, ist das lediglich eine Momentaufnahme, denn die Regeln verändern sich laufend. So ist die Einführung der Cookie-Banner oder die SSL-Verschlüsselung (bzw. dazu vergleichbares) peu à peu hinzugekommen, um dem mitunter kriminellen Umgang mit den Daten Einhalt zu gebieten. Hinter vorgehaltener Hand geht es dabei allerdings weniger um die kleinen, sondern vor allem um die ganz großen Unternehmen, die mit den Daten Geld verdienen.

 

Websitebetreiber sind weiterhin verantwortlich. Daran ändert leider auch keine Werbeagentur.

André Brömmel, Punktmacher GmbH

 

André Brömmel, Geschäftsführer und Berater Punktmacher GmbH

André Brömmel, 22. November 2020
Auf den Punkt:

Seit Einführung der DSGVO haben Unternehmen, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, Konjunktur. Website-Betreiber, die sich bei der Umsetzung der DSGVO nicht sicher sind, sollten mindestens die für Außenstehende sichtbaren Mängel beheben, um Ärger zu vermeiden.